Hotel Kull bei Karlsruhe
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GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DES HOTEL KULL VON SCHMIDSFELDEN

Sehr geehrter Gast,

die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Gastaufnahmevertrages, der zu Stande kommt, wenn Sie bei uns eine Unterkunft buchen. Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Gast, und uns dem Hotel Kull von Schmidsfelden als Beherbergungsbetrieb, nachstehend „BHB“ abgekürzt. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Vertragsschluss

1.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast vorliegen.

1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, SMS) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

1.3. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des BHB beim Gast, bzw. Auftraggeber zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass insbesondere auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den BHB rechtsverbindlich sind.

2. Reservierungen

2.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB möglich.

2.2. Ist keine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1 dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Gastaufnahmevertrag.

3. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen

3.1. Die im Prospekt/Homepage angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist (z.B. Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Kaminholz) und für Wahl - und Zusatzleistungen.

3.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschliesslich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage, also dem gültigen Prospekt, der Internetseite des BHB, bzw. der sonstigen Leistungs- und Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast / Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen. Angaben in Orts- oder Hotelführern sind nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mit dem BHB für dessen Leistungspflicht massgeblich.

4. Zahlung

4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen. Bei schriftlichen Buchungsbestätigungen wird die vereinbarte Zahlungsregelung dort festgehalten. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis für Einzelreisende einschliesslich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den BHB zu bezahlen.

4.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der BHB eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises verlangen.

4.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Zahlungen mit EC-Card und Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart ist oder vom BHB allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

4.4  Umbuchungen  oder Änderungen bestehender Verträge sind grundsätzlich kostenpflichtig und abhängig vom Zeitaufwand. In der Regel wird eine Pauschale von 25,00 € erhoben.

5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschliesslich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

5.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer, Zimmer für Allergiker) um eine anderweitige, bestimmungsgemässe Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

5.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich war, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschliesslich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

Bei Ferienwohnungen / Unterkünften ohne Verpflegung 90%

Bei Übernachtung / Frühstück 80%

Bei Halbpension 70%

Bei Vollpension 60%

5.5. Dem Gast /dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen des BHB wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB

6.1. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern insbesondere auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten, ist nicht gestattet.

6.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst nur bestimmungsgemäss, soweit (wie z. B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.

6.3. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

6.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

6.5. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der BHB in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemässen Angaben über Art und Grösse verpflichtet. Verstösse hiergegen können den BHB zu ausserordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

6.6. Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des BHB den Betrieb des BHB, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der BHB, so gelten für den Zahlungsanspruch des BHB die Bestimmungen in Ziffer 5. entsprechend.

7. Haftungsbeschränkung bei vermittelten Fremdleistungen

7.1. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast /Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden.

8. Verjährung

8.1. Ansprüche des Gastes /Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren nach einem Jahr.

8.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

8.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem BHB findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

9.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den BHB nur an dessen Sitz verklagen.

9.3. Für Klagen des BHB gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Gastes, bzw. Auftraggebers massgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.

9.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Gastaufnahmevertrag, bzw. das Rechtsverhältnis zum Gast oder Auftraggeber zwingende Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

10. Storno & Zahlungsbedingungen sowie Kinderermässigungen Hotel Kull

Es gelten folgende Stornobedingungen für Einzelreservierungen

– ab 30 Tage vor Reisebeginn  -10% des Nettopreises

– bis 20 Tage vor Reisebeginn  -20% des Nettopreises

– bis 10 Tage vor Reisebeginn  -40% des Nettopreises

– bis   3 Tage vor Reisebeginn  -60% des Nettopreises

– nach 3 Tage vor Reisebeginn  -80% des Nettopreises

 

10.1. Es gelten folgende Stornobedingungen für Gruppenreservierungen

– je nach schriftlicher vertraglicher Vereinbarung / Buchungsvertrag

– ist keine Regelung im Buchungsvertrag vereinbart ist keine Stornierung möglich.

 

10.2. Es gelten folgende Bedingungen für Kinderermässigungen

Für Kinder im Doppelzimmer der Eltern ohne Zustellbett

0 bis 3 Jahre  keine Berechnung

3 bis 6 Jahre 75% Ermässigung

6 bis 12 Jahre  50% Ermässigung

 

10.3.  Freiplatzregelung für Gruppenreisen ab 20 Personen

ab 21 zahlenden Personen 1 Freiplatz

ab 42 zahlenden Personen 2 Freiplätze

Freiplätze bedürfen der vorherigen Anmeldung bei der Buchung und Bestätigung durch den BHB.

 

10.4. Zahlungsbedingung nur für Reiseveranstalter

14 Tage vor Anreise  der  vereinbarten Gesamtpreises bzw. die gesondert vertraglich vereinbarten Zahlungsziele.

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© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Rechtsanwalt Noll, Stuttgart, [2006].

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Vertragspartner des Gastes ist:

Hotel Kull von Schmidsfelden

Inhaber/in -  Geschäftsführer/in  R. von Schmidsfelden

Bernsteinweg 3, 76332 Bad Herrenalb, Kreis Calw, Baden-Württemberg , Deutschland

 

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